Ab dem Jahr 2025 wird die lizenzierte Zahlungsverkehrssoftware VR-NetWorld Software nicht mehr weiterentwickelt und von unserer Bank abgekündigt. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung Nr. 2024/886 für den europäischen Zahlungsverkehr, die im Jahr 2025 in Kraft treten.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Sicherheit bei Überweisungen. Die neuen Regelungen verpflichten Banken, bei Echtzeit- und Standardüberweisungen eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Diese wird durch den Abgleich des Namens des Empfängers mit der angegebenen IBAN gewährleistet. Falls Abweichungen bestehen, müssen die Banken den Zahler informieren, bevor die Überweisung durchgeführt wird. Diese Sicherheitsmaßnahme soll dazu beitragen, fehlerhafte Überweisungen und Betrug zu verhindern.