Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben (oder zu löschen). In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig. Damit Sie diesen Service nutzen können, schließen Sie bitte die „Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Servicerechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)“ in der aktuellen Fassung mit uns ab.
Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien
Ihre Vorteile im Überblick:
- Einfache und schnelle Freigabe der Dateien.
- Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr.
- Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten.
- Bearbeitungszeiten werden verkürzt.
Vorraussetzungen:
- Kompatible Anwendung für die Freigabe
(z.B. VR OnlineBanking (Business), VR-NetWorld Software)
- Online-Banking Vollmacht (VR-NetKey, HBCI oder EBICS)
- Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Servicerechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)
Hinweis:
Online-Banking-Limit:
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass für die Freigabe der SRZ-Zahlungen mit der Bank ein ausreichendes Online-Banking-Limit vereinbart wurde.
Nutzer der VR-NetWorld Software benötigen für die Funktion "Freigabe ZV-Dateien Freigabe" mindestens die Version 7.20. Download aktuelle Version.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die Online-Freigabemöglichkeiten in den Angeboten der VR-Bank Memmingen eG, Schritt für Schritt dargestellt. Bei Fragen zu einer anderweitigen Online-Banking-Software wenden Sie sich bitte an den Programmhersteller.