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VR-NetWorld Software

Funktionsfähigkeit und Support enden 2025

Ab dem Jahr 2025 wird die lizenzierte Zahlungsverkehrssoftware VR-NetWorld Software nicht mehr weiterentwickelt und von unserer Bank abgekündigt. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung Nr. 2024/886 für den europäischen Zahlungsverkehr, die im Jahr 2025 in Kraft tritt.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Sicherheit bei Überweisungen. Die neuen Regelungen verpflichten Banken, bei Echtzeit- und Standardüberweisungen eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Diese wird durch den Abgleich des Namens des Empfängers mit der angegebenen IBAN gewährleistet. Falls Abweichungen bestehen, müssen die Banken den Zahler informieren, bevor die Überweisung durchgeführt wird. Diese Sicherheitsmaßnahme soll dazu beitragen, fehlerhafte Überweisungen und Betrug zu verhindern. 

In diesem Zuge hat sich der Softwarehersteller dazu entschlossen, die VR-NetWorld Software nicht mehr weiterzuentwickeln.

Als Lizenznehmer der VR-NetWorld Software erhalten Sie in Kürze ein Anschreiben mit Ihrem Kündigungstermin. Ab dem Kündigungstermin steht die Software nur noch als Archiv zur Verfügung, in dem Sie alte Umsätze recherchieren, aber keine neuen Umsätze abholen oder Zahlungen ausführen können.

 

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