Die Zinsgleitklausel stellt sicher, dass Zinsänderungen bei Ihrem Giro- oder Kontokorrentkonto für Sie stets nachvollziehbar sind. Hierbei gelten die folgenden Regelungen:
Die VR-Bank ist berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und verpflichtet, ihn in gleicher Weise zu senken. Diese Anpassungen orientieren sich an der Veränderung eines Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der Durchschnittssatz des EURIBOR Dreimonatsgeldes, der jeweils am 1. eines jeden Monats für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.
Die Bank überprüft die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig monatlich zum Ultimo. Hat sich der Referenzzinssatz zu diesem Zeitpunkt um mindestens 0,01 Prozentpunkte gegenüber seinem Wert bei Vertragsabschluss, der letzten Sollzinsänderung oder dem Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen. Diese Anpassung tritt am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung in Kraft.
Transparent und Fair: Der Referenzzinssatz wird in den Wirtschaftsbereichen verschiedenster Medien veröffentlicht, sodass Sie die Änderungen jederzeit nachvollziehen können.