Damit Zinsänderungen bei Ihrem Giro- oder Kontokorrentkonto für Sie immer nachvollziehbar sind, gelten nachstehende Regelungen:
Zinsgleitklausel
bei Giro- und Kontokorrentkonten
Die VR-Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 1. eines jeden Monats ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,01 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen (Zinsgleitklausel).
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam.
Transparent und Fair
Der Referenzzinssatz wird in den Wirtschaftsbereichen verschiedenster Medien veröffentlicht.