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Frau mit Lockenwickler hält ein Bild mit einer Immobilie und Geldsscheine in der Hand

Ihr Immobilien-Tipp ist Geld wert!

Werden Sie Tippgeber und sichern Sie sich 500 € Prämie!

Als regionaler Immobilienmakler in Memmingen und dem Unterallgäu suchen wir kontinuierlich neue Immobilien für unsere Kunden. Haben Sie von Verkaufsplänen in Ihrem Umfeld erfahren – vielleicht von Freunden, Nachbarn oder Kollegen? Dann lassen Sie es uns wissen und sichern Sie sich 500 € Prämie!

 
Ihre Vorteil:
 
  • 500 € Prämie für Ihren Tipp
  • Zusätzlich 250 €* für Ihren Verein oder eine gemeinnützige Organisation
  • Einfache Abwicklung – Sie nennen uns den Tipp, wir kümmern uns um den Rest

 

Welche Immobilien sind gesucht?

  •  Häuser, Wohnungen oder Grundstücke, die zum Verkauf stehen
  • Immobilienbesitzer, die über einen Verkauf nachdenken
  • Objekte im Raum Memmingen und Unterallgäu

* Unter Vorbehalt! Die Vereinsspenden sind in der Gesamtheit (alle Tippgeber zusammen) auf maximal 40 Spenden pro Kalenderjahr begrenzt. Die Vergabe der Vereinsspende erfolgt aus dem Reinertrag des Gewinnsparens und unterliegen damit den Regeln und Bedingungen des "VR Gewinnsparvereins Bayern eV" - werden diese nicht erfüllt, erfolgt keine Auszahlung der Vereinnspende. Die Auszahlung der Vereinsspende kann nur erfolgen, wenn nach §§ 52, 53 AO ein förderungswürdiges Projekt mit dieser Spende gefördert wird.

 

So einfach funktioniert’s:

  • Tipp abgeben: Teilen Sie uns Verkaufspläne mit – persönlich oder online.
  • Wir übernehmen die Arbeit: Unser Expertenteam kontaktiert die Eigentümer.
  • Prämie erhalten: Kommt es zum Verkauf über uns, erhalten Sie 500 € direkt auf Ihr Konto!
Wie funktioniert unser Tippgeberprogramm?
  • Bitte geben Sie Ihren Tipp ab, indem Sie das Tippgeber-Formular entweder direkt online ausfüllen und abschicken oder als PDF-Dokument ausdrucken, ausfüllen und in einer unserer Geschäftsstellen abgeben.

    Anschließend wird Ihr Tipp durch unsere Immobilienabteilung geprüft. Die Auftragsannahme ist nach Prüfung freibleibend. Bei positiver Prüfung durch unsere Immobilienabteilung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie mit diesem Tipp als "Tippgeber" verifiziert sind.

    Wichtig: Tipps für die eigene Immobilie und die Immobilie der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners werden nicht honoriert!

Was ist ein "echter Tipp"?
  • Damit es sich bei Ihrem Tipp um einen "echten" Tipp handelt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
    2. Die Immobilie oder das Grundstück ist öffentlich noch nicht zum Kauf ausgeschrieben worden.
    3. Das Objekt bzw. das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet: Memmingen und Umgebung, Unterallgäu, Kempten und dem Allgäu.
    4. Der Tippgeber muss den Verkäufer der Immobilie kennen. Der Verkäufer muss mit einer Kontaktaufnahme einverstanden sein.
Was passiert mit Ihrem Tipp?
  • Sobald Sie Ihren Tipp abgegeben haben, überprüfen wir, ob die Immobilie bzw. das Grundstück bereits in unserer Datenbank bekannt oder vermerkt ist.

    Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie von unserer Immobilienabteilung eine Bestätigung, die Sie als "Tippgeber" verifiziert. Anschließend nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Nach Unterzeichnung eines Makleralleinauftrags durch den Eigentümer und erfolgreicher Vermittlung der Immobilie bzw. des Grundstücks durch unsere Immobilienabteilung erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision sowie die Spende für Ihren Verein.

* Vereinsspende: Förderungswürdiges Projekt
  • Bedingungen des VR Gewinnsparvereins Bayern e V

    Katalog von gemeinnützigen und mildtätigen Maßnahmen, die aus dem Reinertrag des Gewinnsparens zu fördern sind.

    1. Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige und besonders förderungswürdige Maßnahmen i.S.d. §§ 52,53, Abgabenordnung (AO), gefördert werden.

    Im Einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

    • Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens
    • Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfartswesens und des Sports
    • Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, Förderung der Rettung auf Lebensgefahr, Unfallverhütung
    • Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist

    2. Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen auch Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit und des Versehrtensports von nicht gemeinnützigen Sportvereinen i.S.d. §§ 51 ff. AO gefördert werden.

    3. Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i.S.d. Nr 1 von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.

    4. Die Zuwendungen dürfen nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Projekte nicht zur Kapitalbindung) gewährt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe, noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden. Des Weiteren verpflichtet sich der Verein den Erhalt der Summe aus dem Reinertrag des Gewinnsparens über das Formular "Nachweis über die Verwendung von Zuwendungen aus dem Reinertrag des Gewinnsparens des VR Gewinnsparvereins Bayern e V" per Unterschrift zu bestätigen.


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